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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge über DJ-Dienstleistungen sowie über die Miete von Veranstaltungstechnik (Technikverleih), die zwischen Dennis Meyer, Kleingewerbe DJ Dan May, Würzburg, Deutschland, www.dj-danmay.de (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "DJ") und den Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden, sofern keine ausdrücklich abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Soweit zwischen diesen Gruppen differenziert wird, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB sind unter www.dj-danmay.de einsehbar und werden auf Anfrage in speicherbarer Form (z.B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt.

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsprozess

(1) Die Anfrage des Auftraggebers per Telefon, E-Mail oder sonstigem Kommunikationsweg stellt ein unverbindliches Interesse dar und begründet noch keinen Vertrag.

(2) Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber ein individuelles Angebot mit Angaben zu Leistungsumfang, Termin, Veranstaltungsort und Vergütung.

(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:

  • die schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder vergleichbarer Textform) des Angebots durch den Auftraggeber, oder
  • die mündliche Bestätigung, sofern diese nachfolgend schriftlich dokumentiert und vom Auftragnehmer bestätigt wird.

(4) Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an. Dies gilt auch bei mündlicher Buchung, sofern auf die AGB hingewiesen wurde.

(5) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung in Textform (E-Mail genügt).

§ 2a Widerrufsrecht

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB. Für die von DJ Dan May angebotenen Leistungen gilt jedoch folgende Ausnahme:

(2) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn im Vertrag ein spezifischer Termin oder Zeitraum zur Erbringung vorgesehen ist. Dies gilt für DJ-Dienstleistungen und Eventplanung, da diese stets für ein konkret vereinbartes Datum gebucht werden.

(3) Für die reine Miete von Equipment (Technikverleih) durch Verbraucher besteht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Mietleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde (§ 356 Abs. 4 BGB).

(4) Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf diese Regelungen hingewiesen. Stornierungen von DJ-Dienstleistungen sind gemäß den Regelungen in § 5 dieser AGB möglich.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt je nach individueller Vereinbarung folgende Leistungen:

  • DJ-Set und musikalische Beschallung
  • Bereitstellung und Betrieb von technischem Equipment (Beschallungsanlage, Lichtanlage etc.) – nur sofern ausdrücklich im Angebot vereinbart
  • Eventplanung und organisatorische Beratung – nur sofern ausdrücklich im Angebot vereinbart

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

(3) Der Auftragnehmer stimmt Musikwünsche und -präferenzen grundsätzlich vorab mit dem Auftraggeber ab. Der Auftragnehmer behält sich das künstlerische Ermessen vor, im Verlauf der Veranstaltung auf die Stimmung und Reaktion der Gäste einzugehen. Ein Anspruch auf die Wiedergabe bestimmter Titel besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Der Auftragnehmer trifft rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ein – in der Regel mindestens 30 Minuten vorher, bei größerem Aufbauaufwand oder weiter Anfahrt entsprechend früher. Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausreichend Zeit und Raum für Auf- und Abbau des Equipments zur Verfügung stehen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Dritte einzusetzen, sofern er für deren ordnungsgemäßes Handeln einsteht.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist nach Erbringung der Leistung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu überweisen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §§ 288, 247 BGB zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(4) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 5 Stornierung, Rücktritt und Terminverschiebung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit durch schriftliche Erklärung in Textform (E-Mail genügt) stornieren. Die Stornierung wird mit Eingang beim Auftragnehmer wirksam.

(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:

  • Stornierung mehr als 14 Tage vor der Veranstaltung: 15 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung 14 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Vergütung

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Stornogebühr auf den tatsächlich entstandenen Schaden reduziert.

(4) Terminverschiebung: Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung des Termins, so fallen keine Stornogebühren an, sofern der neue Termin mit dem Auftragnehmer abgestimmt wird und der Auftragnehmer für diesen Termin verfügbar ist. Die Umbuchung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Ist der Auftragnehmer für den neuen Termin nicht verfügbar, gelten die Stornobedingungen gemäß Abs. 2.

(5) Bereits geleistete Zahlungen werden mit einer etwaigen Stornogebühr verrechnet. Übersteigt die Stornogebühr bereits geleistete Zahlungen, ist der Differenzbetrag vom Auftraggeber zu entrichten.

§ 6 Ausfall, Rücktritt durch den Auftragnehmer und höhere Gewalt

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder einer schwerwiegenden Erkrankung, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, staatliche Anordnungen und Pandemien.

(2) Im Fall des Rücktritts durch den Auftragnehmer gemäß Abs. 1 wird eine bereits geleistete Vergütung vollständig an den Auftraggeber zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer bemüht sich im Falle eines unverschuldeten Ausfalls, einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu vermitteln. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

(4) Behördliche Auflagen: Ist der Auftragnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen (z.B. Lautstärkebeschränkungen) gezwungen, die Leistung anzupassen, begründet dies keinen Anspruch des Auftraggebers auf Minderung der Vergütung oder Schadensersatz, sofern der Auftragnehmer diese Einschränkungen nicht zu vertreten hat.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Vorbereitung und Durchführung erforderlichen Informationen zu übermitteln, insbesondere:

  • Adresse und Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes
  • Zeitplanung und Ablauf der Veranstaltung
  • Informationen zu Stromanschlüssen und technischen Gegebenheiten vor Ort
  • Besondere Wünsche oder Einschränkungen hinsichtlich der Musik

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ausreichend Strom, ausreichend Raum für Aufbau und Betrieb des Equipments sowie ggf. eine sichere Parkmöglichkeit für den Auf- und Abtransport vorhanden sind.

(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen für die Veranstaltung.

(4) Entstehen dem Auftragnehmer durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verletzung der Mitwirkungspflichten Mehrkosten oder Schäden, hat der Auftraggeber diese zu ersetzen.

§ 8 GEMA und Urheberrecht

(1) Soweit auf der Veranstaltung GEMA-pflichtige Musik aufgeführt wird und es sich um eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, obliegt die Anmeldung und Abführung der GEMA-Gebühren dem Auftraggeber als Veranstalter. Der Auftragnehmer ist in seiner Funktion als auftretender DJ in der Regel nicht Veranstalter im Sinne der GEMA.

(2) Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn sie Personen zugänglich ist, die keine persönliche Verbindung zum Veranstalter oder untereinander haben. Private Feiern im geschlossenen Freundes- und Familienkreis (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern) gelten in der Regel als nicht öffentlich. Die Einordnung obliegt dem Auftraggeber; bei Zweifeln wird eine direkte Konsultation der GEMA oder eines Rechtsanwalts empfohlen.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unterlassenen oder fehlerhaften GEMA-Anmeldung durch den Auftraggeber entstehen.

§ 9 Equipment und technische Ausstattung

(1) Der Umfang des vom Auftragnehmer bereitzustellenden Equipments ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer lediglich das für das DJ-Set notwendige Kernequipment.

(2) Schäden am Equipment des Auftragnehmers, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, hat der Auftraggeber zu ersetzen, soweit er sie zu vertreten hat – insbesondere, wenn er zumutbare Sicherungs- oder Aufsichtsmaßnahmen am Veranstaltungsort unterlassen hat. Ansprüche gegen den Schädiger selbst bleiben unberührt.

(3) Soweit der Auftraggeber eigenes Equipment zur Verfügung stellt, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden daran, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruhen.

§ 9a Technikverleih

(1) Mietgegenstände und Mietpreis ergeben sich aus dem Angebot. Der Mietpreis wird pro Miettag berechnet; ein Miettag reicht von der Abholung bis 12:00 Uhr des Folgetages.

(2) Abholung und Rückgabe erfolgen in Würzburg zum vereinbarten Termin; die Abholung ist kostenfrei. Auf Wunsch ist eine Lieferung gegen 0,60 € pro gefahrenem Kilometer ab Würzburg möglich.

(3) Bei Abholung ist eine Kaution von 100 € je Gerät in bar zu hinterlegen. Sie wird bei vollständiger und mangelfreier Rückgabe sofort in bar zurückgezahlt; andernfalls kann sie mit berechtigten Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnet werden.

(4) Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände in funktionsfähigem Zustand und weist auf Wunsch in die Bedienung ein.

(5) Der Mieter behandelt die Mietgegenstände sorgfältig, nutzt sie nur bestimmungsgemäß und überlässt sie nicht Dritten zur selbstständigen Nutzung. Mängel und Schäden teilt er unverzüglich mit.

(6) Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung während der Mietzeit, soweit er diese zu vertreten hat. Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet er nicht.

(7) Bei verspäteter Rückgabe kann für jeden angefangenen weiteren Miettag der vereinbarte Tagesmietpreis berechnet werden.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) darstellen, ist ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel.

(5) Für den Ausfall technischer Geräte, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z.B. Stromausfall, Defekt von Fremdequipment), sowie für Ereignisse höherer Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Der Auftragnehmer erstellt während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.

(2) Eine Nutzung dieser Aufnahmen für Werbung, Portfolio oder Social Media erfolgt nur mit gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers in Textform. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; bereits veröffentlichte Inhalte entfernt der Auftragnehmer dann, soweit technisch möglich.

(3) Aufnahmen, auf denen Gäste erkennbar abgebildet sind, veröffentlicht der Auftragnehmer nur mit deren Einwilligung.

(4) Der Auftraggeber und seine Gäste sind berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen des Auftragnehmers zu erstellen und zu veröffentlichen, sofern dabei keine rufschädigenden oder irreführenden Inhalte verbreitet werden.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

(3) Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Weitere Informationen sind unter www.dj-danmay.de abrufbar.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt ergänzend das dort anwendbare zwingende Verbraucherrecht.

(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Würzburg. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(5) Der Auftragnehmer kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge anpassen. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.